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Export & Ausland: EU, Nicht-EU und Mehrwertsteuer

Wir haben Erfahrung mit internationalen Kunden, die in Deutschland ein Fahrzeug bei uns kaufen, und planen den Ablauf so, dass Unterlagen, Termin und Übergabe zusammenpassen — zum Beispiel Dokumentenversand und Terminierung vorab, damit Sie nicht doppelt anreisen müssen. Lieferungen in die EU sind möglich; Lieferungen außerhalb der EU erfordern Exportformalitäten, Zollabwicklung und gegebenenfalls besondere Versicherung — wir klären Formalitäten, Kosten und Exportdokumente im Einzelfall.

Ausländische Käufer und Zulassung im Ausland: Sie erhalten von uns die Fahrzeugdokumente (CoC, ggf. Brief, FIN-Daten) und organisieren die Zulassung im Zielland selbst; wir unterstützen bei Rückfragen zu den Unterlagen. Für grenzüberschreitende Vorgänge sind zusätzliche Nachweise erforderlich, insbesondere die Gelangensbestätigung und der ausländische Zulassungsnachweis — welche Dokumente genau, hängt vom Zielland und davon ab, ob privat oder gewerblich gekauft wird. Nennen Sie uns Zielland und Käuferart (privat/Firma), dann erhalten Sie eine passende Checkliste.

Mehrwertsteuer-Depot bei Export: Bei Exportgeschäften außerhalb Deutschlands gilt eine Anzahlung bzw. ein Mehrwertsteuer-Depot von 19 % des Netto-Kaufpreises (bei Werksbestellungen wie bei lagernden Neuwagen), das erst nach erbrachtem Verbringungsnachweis ins Ausland erstattet wird — dazu zählen der Zulassungsnachweis im Ausland, der Nachweis der Versteuerung und gegebenenfalls der CMR-Frachtbrief bei Speditionslieferung.

Mehrwertsteuer-Erstattung für EU-Kunden: Beim innergemeinschaftlichen Erwerb kann die deutsche Mehrwertsteuer erstattet werden, sobald die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen (typisch: Gelangensbestätigung, Übergabebestätigung, Zulassungsnachweis im Ausland). Nach Eingang und Prüfung erfolgt die Auszahlung in unserem regelmäßigen (wöchentlichen) Erstattungslauf; die Gutschrift dauert danach je nach Bank meist wenige Werktage. Bitte senden Sie die Nachweise gesammelt mit Ihrer Ordernummer. Für länderspezifische Fragen zur Schweiz oder zu Österreich (z. B. Verzollung, NoVA) wenden Sie sich bitte an Ihren Verkaufsberater.