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Garantie, Gewährleistung & Anschlussgarantie

Zuständigkeiten: Ihr Kaufvertrag kommt mit der Europemobile Retail GmbH zustande — Gewährleistungsansprüche laufen daher über Europemobile, wir sind Ihr erster Ansprechpartner und koordinieren Hersteller und Werkstätten. Die Herstellergarantie wickelt der Hersteller über seine autorisierten Vertragswerkstätten ab; Anschlussgarantien laufen über externe Garantiegeber. Im Garantiefall können Sie jede autorisierte Vertragswerkstatt des Herstellers nutzen — deutschlandweit stehen über 750 Partner- und Vertragswerkstätten mit freier Werkstattwahl zur Verfügung.

Herstellergarantie bei EU-Neuwagen: EU-Fahrzeuge entsprechen den EU-Richtlinien und genießen die volle, europaweite und uneingeschränkte Herstellergarantie — der Reimport schmälert die Garantie nicht. Die Garantielaufzeit ist markenspezifisch (zwischen 2 und 7 Jahren). Die Garantie beginnt immer mit der Auslieferung durch unseren ausländischen Vertragshändler zu laufen. Dies kann die Garantie um wenige Wochen verkürzen. Bei Fahrzeugen mit ausländischer Tageszulassung beginnt die Garantie mit der Erstzulassung. Herstellung, Service und Qualität bei EU-Neuwagen entsprechen immer zu 100 % den für Deutschland ausgelieferten Modellen. Es gibt länderspezifische Komfortausstattungsunterschiede, bitte beachten Sie die Ausstattungsliste in unserem Angebot/Konfigurator. EU-Neuwagen sind in vielen Fällen besser ausgestattet als deutsche Modelle.  

Gesetzliche Gewährleistung: Für Neuwagen gilt die gesetzliche Gewährleistung ab Übergabe; bei Gebrauchtwagen kann die Frist verkürzt sein (Details laut AGB). Sichtbare Mängel dokumentieren Sie bitte sofort bei Übergabe im Übergabeprotokoll (Fotos), verdeckte Mängel melden Sie unverzüglich nach Entdeckung. Bei Mängeln nach Übergabe: umgehend mit Beschreibung und Fotos melden — wir prüfen Gewährleistung, Garantie oder Kulanz und koordinieren Reparatur oder ggf. Preisnachlass.

Inspektionspflicht: Damit Garantie (und bei Leasing die Vertragsbedingungen) erhalten bleiben, müssen die Wartungen nach Herstellervorgaben (Intervalle laut Bordcomputer/Serviceheft) durchgeführt und dokumentiert werden — bei Leasingfahrzeugen in einer autorisierten Vertragswerkstatt des Herstellers. Fehlende Wartungsnachweise können bei Leasingrückgabe zu Minderwerten führen. Unsere Gebrauchtwagen und Leasingrückläufer sind scheckheftgepflegt; die Servicehistorie erhalten Sie auf Anfrage. Eine Mobilitätsgarantie (Pannenhilfe, Abschleppdienst) ist in der Regel enthalten und verlängert sich mit jeder Inspektion.

Anschlussgarantie & Pakete: Optional bieten wir Anschlussgarantien der Firma CarGarantie an: Neuwagen-Anschlussgarantie Comfort 2+3 (36 Monate) und Comfort 3+2 (24 Monate). Daneben gibt es Gebrauchtwagengarantien sowie Service-/Wartungs- und Verschleißpakete — Wartung und Verschleiß sind standardmäßig nicht enthalten, aber zubuchbar. Viele Pakete gelten europaweit und lassen sich in die Finanzierung integrieren. 

Im Garantiefall: Wir bitten Sie, bei einem Garantiefall zunächst Ihre nächstgelegene Vertragswerkstatt des Herstellers aufzusuchen – dort hilft man Ihnen direkt, den Garantiefall zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. 

Im Gewährleistungsfall: Bei einem Gewährleistungsfall (also wenn die Herstellergarantie nicht greift) bitten wir Sie, sich telefonisch oder per E-Mail an Europemobile bzw. Ihren Verkaufsberater zu wenden – mit Unterlagen (Fotos, Mangelbeschreibung und Bestätigung der Vertragswerkstatt, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt). Sie erhalten eine Vorgangsnummer; wir koordinieren Werkstatttermin und Herstellerabwicklung.