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Lieferstatus & Liefertermin: verbindlich oder unverbindlich?

Bei Lieferterminen unterscheiden wir zwischen unverbindlichen und verbindlichen Angaben: Unverbindliche Lieferzeiten sind Erfahrungsprognosen, abhängig von Hersteller, Modell, Ausstattung und Produktionslage. Verbindliche Lieferfristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden — nur dann greifen bei Überschreitung vertragliche bzw. gesetzliche Rechtsfolgen. Als Orientierung: Lagerfahrzeuge sind kurzfristig verfügbar (Bereitstellung oft innerhalb weniger Tage); bei Werksbestellungen hängt die Lieferzeit von Hersteller und Modell ab. Lieferzeiten sind unverbindlich und können schwanken (AGB III); Sie können uns 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Termins zur Lieferung auffordern. Der Transport innerhalb Europas dauert nach Produktionsende meist wenige Tage bis einige Wochen.

Statusinformation: Sie müssen nicht aktiv nachfragen — wir informieren Sie per E-Mail (bei wichtigen Schritten zusätzlich telefonisch) über die wesentlichen Meilensteine: Eintreffen des Fahrzeugs, Versand der Papiere, Zulassung, Bereitstellungsanzeige, Liefer-/Abholtermin. Für eine Statusanfrage genügt eine Nachricht mit Ihrer Ordernummer — wir prüfen den Stand direkt im Vorgang und beim Lieferanten; Zwischenstände sind teils auch über das Kundencenter abrufbar. Die gesamte Kommunikation mit dem ausländischen Händler übernehmen wir vollständig für Sie.

Verzögerungen: Lieferzeiten können sich durch Produktionsauslastung, Teilemangel, Werksferien, Transportengpässe, Streiks oder Wetterereignisse verlängern. Liefert der ausländische Händler verspätet, können wir den Transport nicht direkt beschleunigen — wir überwachen den Status, informieren Sie, sobald das Fahrzeug eintrifft, und beschleunigen danach die weiteren Schritte. Bei erheblichen Verzögerungen prüfen wir gemeinsam Alternativen: Umbuchung, Lagerfahrzeug oder Neuverhandlung des Termins; in Ausnahmefällen ist ein Rücktritt möglich (Nachfrist setzen, erst nach fruchtlosem Ablauf weitergehende Rechte, siehe AGB). Ein Ersatzfahrzeug stellen wir bei Lieferverzug in der Regel nicht.