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Schaden oder Mangel nach der Lieferung oder Abholung: Was muss ich tun und wer zahlt?

Schaden sofort mit Fotos und Übergabeprotokoll melden, keine Reparatur ohne unsere Zusage. Ablauf, Transportschaden, Nachbesserung und Garantie im Überblick.

Melden Sie den Schaden sofort bei uns, mit Fotos und Ihrem Übergabeprotokoll; unser Fuhrpark prüft jeden Fall einzeln und meldet sich bei Ihnen. Bitte beauftragen Sie keine Reparatur, bevor wir zugestimmt haben.

So melden Sie den Schaden

  1. Schreiben Sie uns, wann Sie den Schaden bemerkt haben: bei der Anlieferung bzw. Abholung oder erst später.
  2. Schicken Sie Fotos des Schadens.
  3. Schicken Sie das Übergabeprotokoll bzw. bei Speditionslieferung den CMR-Frachtbrief, auch wenn der Schaden dort nicht vermerkt ist.
  4. Nennen Sie Ihre Ordernummer oder Ihren Namen mit E-Mail-Adresse.

Danach übernimmt unser Fuhrpark und meldet sich bei Ihnen, spätestens am nächsten Werktag.

Transportschaden bei Speditionslieferung

Von der Übergabe an die Spedition bis zum Abladen haftet die Spedition. Prüfen Sie das Fahrzeug deshalb bei der Anlieferung und vermerken Sie jeden Schaden im CMR bzw. Übergabeprotokoll. Nicht vermerkte Schäden können später nicht übernommen werden.

Mangel nach der Übergabe

Bei einem Mangel haben wir zuerst das Recht auf Nachbesserung, in der Regel bei uns in Saaldorf-Surheim, Sägewerkstraße 5. Ihre Fahrtkosten dorthin erstatten wir mit 0,20 € pro Kilometer. Kostenvoranschläge freier Werkstätten können Sie gern einholen, sie sind für uns aber nicht bindend. Kosten für eigene Gutachter übernehmen wir nicht.

Garantiefall

Bei EU-Neuwagen gilt die Herstellergarantie europaweit; Garantiearbeiten erledigt jede Vertragswerkstatt der Marke.

Wer zahlt?

Das entscheiden wir nach Prüfung Ihres Falls; eine Zusage gibt es erst danach.